Zuschüsse für Baumaßnahmen
Die DJK-Vereine im Bistum Regensburg haben grundsätzlich die Möglichkeit, Zuschüsse für Baumaßnahmen zu erhalten. Zuschussanträge werden vom DJK DV Regensburg genehmigt und an das Bistum weitergeleitet. Das Verfahren ist im Folgenden einzusehen.
Ablauf des Förderverfahrens für Bauvorhaben der DJK-Vereine
A. Verfahrensgrundsätze
1. Der Antrag ist vor Beginn des Bauvorhabens bei der DJK-Geschäftsstelle einzureichen. Dem Antrag sind ein Kosten- und Finanzierungsplan (inkl. des zu erwartenden Zuschusses von 10 % des Vorhabens) beizulegen sowie der voraussichtliche Beginn und das Ende des Vorhabens mitzuteilen. Bei mehrjährigen Vorhaben sind die Kosten auf die einzelnen Jahre aufzuteilen.
2. Nach Antragseingang kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Ausnahme siehe Ziffer 10.
3. Die Geschäftsstelle prüft die Anträge auf Plausibilität insbesondere auf die Mitgliederhöhe und die 25 Jahresfrist. Anträge werden von der Geschäftsstelle unverzüglich an die Bischöfliche Finanzkammer weitergegeben. Der Verein wird über die Weiterleitung schriftlich unterrichtet.
4. Anträge sind bis spätestens 20.09. eines Jahres bei der Geschäftsstelle für das folgende Haushaltsjahr einzureichen.
5. Der Finanzsteuerausschuss der Diözese entscheidet im November eines Jahres über die eingereichten Anträge und bewilligt die Finanzmittel für das folgende Jahr. Der Verein und die Geschäftsstelle werden über die Entscheidung schriftlich informiert.
6. Nach Abschluss des Vorhabens legt der Verein der Bischöflichen Finanzkammer einen endgültigen Kosten- und Finanzierungsplan mit den dazugehörigen Belegen (in Kopie) zur Auszahlung vor.
7. Eigenleistungen des Vereines können angesetzt werden. Dabei gelten die jeweiligen Vergütungssätze des Maschinenrings. Bei der Abrechnung sind dabei Name, Vorname, Anzahl der Stunden, Art der Leistung mit eigenhändiger Unterschrift vorzulegen.
8. Für Bauvorhaben auf nicht vereinseigenen Grundstücken ist der Nachweis eines Pachtvertrages mit mindestens 25jähriger Laufzeit vorzulegen.
9. Sportgeräte, Materialien für Sportanlagen, Rasenpflege werden nicht gefördert.
10. Sofern für das Vorhaben auch BLSV-Mittel beantragt werden, sind die Vorgaben des BLSV einzuhalten. Dies gilt insbesondere für den Beginn des Vorhabens.
11. Wesentliche Änderungen des Vorhabens (Art, Zeit, Finanzen) sind unverzüglich der Geschäftsstelle und der Bischöflichen Finanzkammer anzuzeigen.
B. Förderhöhe
Der Zuschuss beträgt pro Mitglied 25,00 € in einem Zeitraum von 25 Jahren. Es werden höchstens jedoch 10 % der Gesamtkosten des jeweiligen Vorhabens gefördert. Die gesamten Finanzmittel für die DJK Vereine betragen jährlich 25.000 €.