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Ehrenordnung des DJK-Diözesanverbandes Regensburg

§ 1

Der  DJK -Diözesanverband Regensburg ehrt selbst, aber auch nach der Ordnung des DJK Bundesverbandes, Mitarbeiter in den Vereinen, Kreisverbänden und im Diözesanverband für besondere Verdienste und sportliche Leistungen.

 

§ 2  Auszeichnungen

 

1. DJK  Ehrenzeichen in Bronze

2. DJK  Ehrenzeichen in Silber

3. DJK  Sportehrenzeichen in Bronze

4. DJK  Sportehrenzeichen in Silber

5. Ludwig-Wolker-Relief

6. DJK  Ehrenbrief des Diözesanverbandes

7. DJK  Jahresbestennadel

 

§ 3  Verleihungsgründe

 

Zu 1.  Das DJK Ehrenzeichen in Bronze kann für persönlichen Einsatz und besondere Verdienste um die DJK               

          an Mitarbeiter verliehen werden, die mindestens 10 Jahre der DJK angehören und über 5 Jahre

          ein gewähltes Amt im Verein, Kreisverband oder im Diözesanverband innehaben.

 

Zu 2.  Das DJK Ehrenzeichen in Silber kann für hervorragenden Einsatz und besondere Verdienste um die DJK

          an Mitarbeiter verliehen werden, die mindestens 10 Jahre der DJK angehören und über 10 Jahre ein

          gewähltes Amt im Verein, Kreisverband oder im Diözesanverband innehaben.

 

Zu 3.  Ehrung mit dem DJK Sportehrenzeichen in Bronze richtet sich nach den Bestimmungen des DJK Bun-

          desverbandes.

 

Zu 4.   Ehrung mit dem DJK Sportehrenzeichen in Silber richtet sich ebenfalls nach den Bestimmungen des

           DJK Bundesverbandes.

 

Zu 5.   Das Ludwig-Wolker-Relief kann für hervorragenden Einsatz und für besondere Verdienste um die DJK

           verliehen werden und eignet sich besonders für Mitarbeiter, die bereits alle Ehrungen des DJK Dözesan-

           verbandes besitzen.

            - die Kosten trägt der Verleiher -

 

Zu 6.   Der DJK Ehrenbrief des Diözesanverbandes wird für hervorragende Verdienste um die DJK oder für

           eine wesentliche Förderung einer DJK Gemeinschaft verliehen.

           Der Ehrenbrief kann auch an Nichtmitglieder verliehen werden. DJK Mitglieder sollten bereits das

           DJK Ehrenzeichen in Silber besitzen.

 

Zu 7.    Die DJK Jahresbestennadel wird  jährlich für besondere Leistungen in den einzelnen Sportarten bei den

            Bundesfachwarten beantragt.

 

§ 4

Vorschlagsberechtigt für alle Ehrungen sind die DJK-Vereine, Kreisverbände sowie die Diözesanvorstand-

schaft.

 

§ 5

Mit der Verleihung wird eine Urkunde übergeben, die vom Vorsitzenden und dem Geistlichen Beirat unter-

schrieben ist.

Die Verleihung soll in einer feierlichen Form geschehen.

 

§ 6

Die Ehrenordnung wurde von der Diözesanvorstandschaft am 25. Juni 1992 genehmigt.

 

Deutsche Jugendkraft Diözesanverband Regensburg

Obermünsterplatz 10, 93047 Regensburg, Tel 0941/597-2240 und 2311 

 

Ehrungsantrag

Ehrenordnung des DJK-Bundesverbandes

 

Präambel

In dieser Ehrenordnung regelt der DJK-Sportverband für alle Ebenen (Verein, Kreisverband, Diözesanverband, Landesverband, Bundesverband) die Möglichkeit, besondere Leistungen und Verdienste zu ehren.

Über diesen Rahmen hinaus können andere Auszeichnungen verliehen werden. Auch die anderen Ebenen des DJK-Sportverbandes und die DJK-Vereine haben die Möglichkeit, auf der Grundlage eigener Ordnungen Ehrungen und Auszeichnungen vorzunehmen.

§ 1 Arten der Auszeichnungen, Verleihungsgründe, Antragsberechtigte, Verleihungsrechte

1.1 DJK-Treuenadel

in Bronze Verleihungsgrund: 10jährige Mitgliedschaft

Antragsteller: DJK-Verein

Verleiher: DJK-Verein

in Silber Verleihungsgrund: 25jährige Mitgliedschaft

Antragsteller: DJK-Verein

Verleiher: DJK-Verein

in Gold Verleihungsgrund: 40jährige Mitgliedschaft

Antragsteller: DJK-Verein

Verleiher: DJK-Verein

in Gold mit Lorbeer Verleihungsgrund: 50jährige Mitgliedschaft

Antragsteller: DJK-Verein

Verleiher: DJK-Verein

in Gold mit Lorbeer Verleihungsgrund: 60jährige Mitgliedschaft

Antragsteller: DJK-Verein

Verleiher: DJK-Verein

in Gold mit Lorbeer Verleihungsgrund: 70jährige Mitgliedschaft

Antragsteller: DJK-Verein

Verleiher: DJK-Verein

 

1.2. DJK-Ehrenzeichen

in Bronze Verleihungsgrund: Persönlicher Einsatz und besondere Verdienste um die DJK.

Antragsteller: Verein, Kreis, DV, LV, BV

Verleiher: DV

in Silber Verleihungsgrund: Langjähriger persönlicher Einsatz und wesentliche Förderung der DJK.

Antragsteller: Verein, Kreis, DV, LV, BV

Verleiher: DV

in Gold Verleihungsgrund: Langjähriger persönlicher Einsatz und außergewöhnliche Verdienste um die Ziele und Aufgaben der DJK.

Antragsteller: Verein, Kreis, DV, LV, BV

Verleiher: BV

 

1.3. DJK-Sportehrenzeichen

in Bronze

Verleihungsgrund und Voraussetzungen:

Der Sportler muss die Zielsetzungen der DJK unterstützen. Er soll sich regelmäßig an den sportlichen Aktivitäten der DJK auf Vereins-, Kreis- und Diözesanebene beteiligen. Er muss mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllen:

- Erwerb einer Bezirksmeisterschaft oder mehrerer Kreismeisterschaften im Fachverband.

- Mindestens dreimalige Berufung in eine Auswahlmannschaft des Fachverbandes auf Kreis- bzw. Bezirksebene.

- Erwerb einer DJK-Diözesanmeisterschaft oder Berufung in eine DJK-Diözesanauswahl.

- Für Mannschaftssportler: Zweimaliger Aufstieg in eine höhere Klasse des Fachverbandes.

Trainer und Mitarbeiter im Sport können diese Auszeichnung erhalten, wenn sie mindestens 3 Jahre Mitglied eines DJK-Vereins sind und sich in diesem Zeitraum bei der Betreuung der Aktiven in Training und Wettkampf im Sinne der Zielsetzungen der DJK erfolgreich eingesetzt haben.

Antragsteller: Verein, Kreis, DV, LV, BV

Verleiher: DV

in Silber

Verleihungsgrund und Voraussetzungen:

Der Sportler muss die Zielsetzungen der DJK unterstützen und mindestens schon 3 Jahre Mitglied eines DJK-Vereins sein. Er soll sich regelmäßig an den sportlichen Aktivitäten der DJK auf Diözesan-, Landes- und Bundesebene beteiligen.

Er muss mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

- Erwerb einer Landesmeisterschaft in einem Fachverband.

- Mindestens dreimalige Berufung in eine Auswahlmannschaft auf Landesebene (Fachverband).

- Mindestens fünfmalige Berufung in eine Auswahlmannschaft des Diözesanverbandes bzw. Landesverbandes der DJK.

- Für Mannschaftssportler: Mehrjährige (mind. 3 Jahre) Mitwirkung in der höchsten Amateurklasse des Fachverbandes auf Landesebene.

Trainer und Mitarbeiter im Sport können diese Auszeichnung erhalten, wenn sie mindestens 5 Jahre Mitglied eines DJK-Vereins sind und sich in diesem Zeitraum bei der Betreuung der Aktiven in Training und Wettkampf im Sinne der Zielsetzungen der DJK besonders ausgezeichnet haben.

Die Verleihung bedarf der Zustimmung des zuständigen Diözesansportwartes und des zuständigen Diözesanfachwartes. Im Zweifelsfall entscheidet der Diözesanverbandsvorstand.

Antragsteller: Verein, Kreis, DV, LV, BV

Verleiher: DV

in Gold

Verleihungsgrund und Voraussetzungen:

Der Sportler muss die Zielsetzungen der DJK unterstützen und mindestens schon 5 Jahre Mitglied eines DJK-Vereins sein. Er soll sich regelmäßig an den sportlichen Aktivitäten der DJK auf Diözesan-, Landes- und Bundesebene beteiligen.

Er muss mindestens eine der nachfolgenden sportlichen Anforderungen erfüllen:

- Erwerb einer Deutschen Meisterschaft eines Fachverbandes.

- Teilnahme an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen.

- Dreimalige Berufung in eine Bundesauswahl eines Fachverbandes.

- Fünfmalige Berufung in eine Bundesauswahl der DJK.

- Für Mannschaftssportler: Mehrjährige (mind. 3 Jahre) Mitwirkung in der höchsten Amateurklasse des Fachverbandes auf Bundesebene.

Trainer und Mitarbeiter im Sport können diese Auszeichnung erhalten, wenn sie mindestens 10 Jahre Mitglied der DJK sind und sich in diesem Zeitraum bei der Betreuung der Aktiven in Training und Wettkampf im Sinne der Zielsetzungen der DJK besonders ausgezeichnet haben.

Die Verleihung bedarf der Zustimmung des Bundesverbandssportwartes und des zuständigen Bundesverbandsfachwartes. Im Zweifelsfall entscheidet das Präsidium des DJK-Sportverbandes nach Anhörung des Ausschusses Leistungssport.

Antragsteller: Verein, Kreis, DV, LV, BV

Verleiher: BV

 

1.4 DJK-Ehrenbrief

Er kann an Mitglieder und Nichtmitglieder verliehen werden.

Verleihungsgrund und Voraussetzungen:

Außerordentliche Förderung der DJK oder entscheidende Hilfestellung bei einem besonderen Vorhaben.

Antragsteller: Verein, Kreis, DV, LV, BV

Verleiher: BV

 

1.5 Bronzerelief

Ludwig-Wolker-Relief

 

Verleihungsgrund: Erfolgreiche Mitarbeit bei der Verwirklichung der Ziele und Aufgaben der DJK.

Antragsteller: Verein, Kreis, DV, LV, BV

Verleiher: Verein, Kreis, DV, LV, BV

Carl-Mosterts-Relief

Verleihungsgrund: Herausragende und langjährige Verdienste um die Ziele und Aufgaben der DJK. Bei Persönlichkeiten: die das DJK-Ehrenzeichen in Gold bereits besitzen.

Antragsteller: DV, LV, BV

Verleiher: BV

 

1.6 Ehrung bei Vereinsjubiläen

 

Verleihungsgrund: Anlässlich nachfolgender Vereinsjubiläen verleiht der DJK-Bundesverband dem Verein eine Jubiläumsgabe mit Urkunde.

- zum 25jährigen Vereinsjubiläum

- zum 50jährigen Vereinsjubiläum

- zum 75jährigen Vereinsjubiläum

- zum 100jährigen Vereinsjubiläum

Antragsteller: DV

Verleiher: BV

 

1.7 DJK-Ehrenmitgliedschaft

 

Verleihungsgrund: Die DJK-Ehrenmitgliedschaft des DJK-Bundesverbandes kann verliehen werden an Mitglieder der DJK, Nichtmitglieder, Förderer und andere

Persönlichkeiten, die ihre Verbundenheit mit der Deutschen Jugendkraft in außerordentlicher Weise bezeugt und die Belange der DJK in hervorragender Weise vertreten und gefördert haben.

Antragsteller: DV, LV, BV

Verleiher: BV

 

§ 2 Ausführung der Auszeichnungen und Rechtsschutz

2.1. Die DJK-Treuenadel besteht aus dem DJK-Zeichen auf einer kleinen, viereckigen Platte (4 Ausführungen: Bronze, Silber, Gold, Gold mit Lorbeer).

2.2. Das DJK-Ehrenzeichen besteht aus dem DJK-Zeichen, das auf einem Blattsymbol ruht (3 Ausführungen: Bronze, Silber, Gold).

2.3. Das DJK-Sportehrenzeichen besteht aus dem DJK-Zeichen, das von einem Ring (Reifen) eingeschlossen wird (3 Ausführungen: Bronze, Silber, Gold).

2.4. Der DJK-Ehrenbrief besteht aus einer Urkunde.

2.5. Das DJK-Bronzerelief besteht aus einer künstlerisch gestalteten Bronzeplatte und einer zugehörigen Erläuterung.

 

2.6. Über die Verleihung aller Ehrungen wird eine Urkunde ausgestellt, die vom Vorstand der verleihenden DJK-Gemeinschaft unterzeichnet ist und bei der Übergabe der Ehrung ausgehändigt wird.

 

2.7. Sämtliche Ehrenzeichen und Urkunden dieser Ehrenordnung genießen Rechtsschutz nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Andere Auszeichnungen auf den übrigen DJK-Ebenen müssen sich in der Ausführung von den Auszeichnungen dieser Ehrenordnung unterscheiden.

 

 

§ 3 Kosten, Entziehung

3.1. Die Kosten für alle Auszeichnungen tragen die Verleiher.

3.2. Erweist sich der Träger einer Auszeichnung dieser Ehrung nicht würdig, kann ihm diese durch die verleihende DJK-Gemeinschaft entzogen werden.

 

§ 4 Ausführungsbestimmungen

4.1. Anträge auf eine Ehrung durch den DJK-Bundesverband gehen über den zuständigen Diözesanverband oder Landesverband dem DJK-Bundesverband zu.

 

Die Anträge sind schriftlich, unter Angabe von Gründen und bereits vorher erfolgten Ehrungen dem Verleiher zu übersenden. Die Antragsfrist beträgt mindestens 6 Wochen.

4.2. Der Vorstand des Bundesverbandes entscheidet über eine Ehrung erst nach Rückfrage und Abstimmung beim bzw. mit dem Vorstand des Diözesanverbandes.

4.3. Bei Ehrung von Mannschaften erhält jedes Mitglied der Mannschaft die Auszeichnung.

4.4. Die Verleihung von Auszeichnungen soll in den Medien der zuständigen DJK-Gemeinschaften publiziert werden.

 

Stand August 2016